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FFP2-Maskenpflicht & Begleitpersonen in der Praxis

Liebe Patienten, liebe Kinder, liebe Eltern!

Ab sofort gilt die FFP2-Maskenpflicht auch in Arztpraxen.

Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht:

Kinder bis zum 15. Geburtstag (Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ab dem 7. Lebensjahr besteht weiterhin unverändert)

In der aktuellen Corona-Situation bitten wir alle Familien darum Vorsorge-, Impf- und Akuttermine möglichst nur mit gesunden Begleitpersonen und ohne Geschwisterkinder wahrzunehmen.